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Studium & Ausbildung der Pharmazie

Die Ausbildung zum/r Apotheker*in gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • das Grundstudium an einer Universität (2 Jahre Regelstudienzeit) inklusive der Famulatur (ein Praktikum von 8 Wochen)
  • den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (1. Staatsexamen)
  • das Hauptstudium (2 Jahre Regelstudienzeit)
  • den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen)
  • die praktische Ausbildung (12 Monate) inklusive der Teilnahme an den praxisbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen (2 x 2 Wochen)
  • den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (3. Staatsexamen)

Ausführliche Informationen zum Apothekerberuf finden Sie im „BERUFE NET“ der Agentur für Arbeit.

Das Studium der Pharmazie

Die Grundlagen für den Beruf als Apotheker*in werden durch das Studium der Pharmazie (4 Jahre Regelstudienzeit) an einer Universität in Deutschland erworben.

hochschulstart.de, die Stiftung für Hochschulzulassung als Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), übernimmt die Aufgaben von zvs-online und unterstützt Sie bei Ihrer Bewerbung für das Studium der Pharmazie.

hochschulstart.de
Stiftung für Hochschulzulassung
Silberstraße 21
44137 Dortmund
Telefon: 0231 10810
Hotline: 0231 44677888 (für Bewerbende auf einen Studienplatz an deutschen Hochschulen)
Bewerbersupport: www.hochschulstart.de/unterstuetzung/bewerbersupport

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (im Regelfall nach 4 Jahren Studium) statt. Sie umfasst insgesamt 12 Monate, von denen mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, weitere 6 Monate wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen abzuleisten sind.

Während der 12-monatigen praktischen Ausbildung muss jede/r Pharmazeut/in im Praktikum am praxisbegleitenden Unterricht teilnehmen. Dieser wird von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in zwei Unterrichtsblöcken zu je 2 Wochen – im Regelfall jeweils im März und September – durchgeführt.

Spätestens mit Beginn der praktischen Ausbildung ist die Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ansprechpartnerin für Ihre Interessen!

Für die Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der öffentlichen Apotheke stellen wir Ihnen gerne den „Leitfaden für die Praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ (momentan ist nur die Verlinkung zur ABDA-Seite möglich, dort finden Sie etwas weiter unten den Leitfaden) zur Verfügung.

Downloads

Bescheinigung über die praktische Ausbildung
Download [PDF | 41 kB]