Das Ministerium hat der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zum 15. Juni 2016 die Abnahme der Fachsprachenprüfung übertragen.
Die Bezirksregierung Münster ist im Kammergebiet Westfalen-Lippe die zuständige Behörde für die Erteilung der deutschen Approbation.
Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Apothekerinnen und Apotheker melden sich bei der Bezirksregierung Münster.
Adresse: Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251/411-2400 (montags – freitags von 9.00-12.00 Uhr)
Telefax: 0251/411-82525
E-Mail: zag@brms.nrw.de
Weitere Informationen zum Nachweis der notwendigen Fachsprachenkenntnisse finden Sie bei der Bezirksregierung Münster: „Bezirksregierung Münster – Approbationen“, https://www.bezreg-muenster.de/themen/gesundheit-und-soziales/zentrale-anerkennungsstelle-fuer-gesundheitsberufe/approbation-zag
Nach Prüfung der Unterlagen meldet die Bezirksregierung die Prüfungskandidaten der Apothekerkammer. Die Apothekerkammer koordiniert den Prüfungstermin für die Fachsprachenprüfung mit den Prüfungskandidaten und nimmt diese ab.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist das B2-Sprachzeugnis. Die Fachsprachenprüfung selbst ist am Sprachniveau C1 orientiert. Die fachsprachlichen Kenntnisse werden durch einen dreiteiligen Fachsprachentest nachgewiesen.
Wer bei der Bezirksregierung Münster im Kammergebiet Westfalen-Lippe einen Antrag auf Approbation als Apotheker/Apothekerin stellt und keinen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben hat, muss – soweit Deutsch nicht als Muttersprache beherrscht wird – die für eine pharmazeutische Tatigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Nachgewiesen werden müssen:
Allgemeine Sprachkenntnisse durch Prüfungszeugnisse (Zertifikate), die zumindest den Anforderungen der Stufe B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) oder einem gleichwertigen Sprachniveau entsprechen.
Wenn ein Approbationsantrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt wurde, werden fachsprachliche Kenntnisse durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe geprüft.
Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Behörde bei der der Approbationsantrag gestellt wird. Sie prüft die Unterlagen und sendet in den Fällen, in denen eine Fachsprachenprüfung notwendig ist, die erforderlichen Daten des Prüfungskandidaten an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe schickt an den Prüfungskandidaten eine E-Mail mit zwei Prüfungsterminen und der Rechnung über 375 Euro. Der Prüfling wird gebeten, sich für einen Prüfungstermin zu entscheiden und diesen zeitnah per E-Mail mitzuteilen.
Nach Eingang der Prüfungsgebühr lädt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe den Prüfling zur Fachsprachenprüfung ein und teilt ihm den konkreten Prüfungstermin mit.
Zum Prüfungstermin müssen ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass/ID) im Original und die Zulassung zur Prüfung mitgebracht werden!
Im Anschluss an die Prüfung wird dem Prüfungskandidaten das Prüfungsergebnis mündlich mitgeteilt. Zeitnah sendet die Apothekerkammer den schriftlichen Bescheid über die Prüfung an den Prüfungskandidaten.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert den Prüfling über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung.
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten zuzüglich der Vorbereitungszeiten.
Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
2. Anfertigen eines in der pharmazeutischen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes (20 Minuten)
3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch(20 Minuten)
Den detaillierten Prüfungsablauf entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (siehe Download).
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Es gibt verschiedene Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Prüflinge auf die Fachsprachenprüfung vorzubereiten.
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