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Kammermitgliedschaft für PhiP und Apotheker*innen mit Berufserlaubnis

Pharmazeuten*innen im Praktikum können der Kammer als freiwilliges Mitglied beitreten, sofern sie parallel Mitglied im Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe werden.

Apothekerinnen und Apotheker, denen von der Bezirksregierung eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufes nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) erteilt wurde, sind für die Dauer der Berufserlaubnis ebenfalls Kammermitglieder.

Downloads

Bezug der Pharmazeutischen Zeitung für Pharmazeuten im Praktikum
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Anmeldung als Kammermitglied
Download [PDF | 179 kB]
Informationen zur Kammermitgliedschaft
Download [PDF | 89 kB]