Hier informieren wir Sie über die Details zur Institutionenkarte (SMC-B), angefangen von der Beantragung und Bestellung bis hin zu den technischen Hintergründen und den Fragen zur Refinanzierung.
Beantragung von HBA und SMC-B
Beide Ausweiskarten – der Apothekerausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) werden durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.
Ausnahme hiervon ist der HBA für Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen. Bitte beachten Sie hierzu unsere gesonderten Hinweise.
PostIdent-Verfahren für die SMC-B-Bestellung
Seit dem 1. April 2023 muss auch im Zuge der Beauftragung der Institutionenkarte (SMC-B) das PostIdent-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post/DHL durchlaufen werden. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Bestellportal automatisch generiert.
Freischaltung & Aktivierung von HBA und SMC-B | Anleitungen & Hilfestellungen
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über externe Hilfestellungen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Freischaltung der beiden Karten, der Institutionenkarten (SMC-B) und des Apothekerausweises (HBA) stehen.
Basis-Information: Was ist und was kann eine Institutionenkarte (SMC-B)?
Die Institutionenkarte SMC-B (Secure Module Card Typ B) dient zur Identifikation der Apotheke in der Telematikinfrastruktur (TI) und ist notwendig für den Verbindungsaufbau zwischen Konnektor und TI. Daneben fungiert die SMC-B als unterstützende Karte für den HBA.
Zum Vergleich: Die SMC-B heißt für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten Praxisausweis und für Krankenhäuser und Apotheken Institutionsausweis. Die Funktionen sind identisch.
Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) zur SMC-B
Wir beantworten hier die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Antrags- und Produktionsprozess der SMC-B-Karte bestehen.