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Kenntnisprüfung

Berufserlaubnis

Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Apotheker*in tätig sein möchte, bedarf nach der Bundes-Apothekerordnung (BApO) der Approbation als Apotheker*in oder der Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes.

Im Kammergebiet Westfalen-Lippe ist die Bezirksregierung Münster zuständig für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse des Studiums der Pharmazie und der damit verbundenen Erteilung von Approbationen bzw. Berufserlaubnissen.

Kontaktdaten der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster (ZAG):
Adresse: Domplatz 1-3, 48143 Münster
Telefon: 0251 411-2400 (montags – freitags von 9.00-12.00 Uhr)
Telefax: 0251 411-82525
E-Mail: ah-anerkennung@brms.nrw.de

Ausländische Apotheker*innen müssen über die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Diese sind durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) nachzuweisen. Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist u. a. das B2-Sprachzertifikat. Im Rahmen der Fachsprachenprüfung sind vom Prüfling auf der Grundlage eines GER-B2-Diploms Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 nachzuweisen.

Apotheker*innen aus EU-Ländern: Diese Personengruppe erhält in der Regel nach erfolgreich absolvierter Fachsprachenprüfung von der Bezirksregierung Münster die Approbation als Apotheker*in.

Apothekern*innen aus Nicht-EU-Ländern: Die Bezirksregierung Münster prüft individuell anhand der Unterlagen der Antragsteller*innen, ob die pharmazeutische Ausbildung im Ausland mit der eines/r Apothekers*in in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist.

Der Nachweis über die Gleichwertigkeit erfolgt grundsätzlich durch die Kenntnisprüfung bei der AKWL. Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der pharmazeutischen staatlichen Abschlussprüfung in Deutschland. Im Regelfall sind dies die Fächer „Pharmazeutische Praxis“ und „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. In einigen Fällen wird ein zusätzliches Fach, wie z. B. „Klinische Pharmazie“, geprüft.

Die AKWL hat seit dem 1. September 2020 die Zuständigkeit zur Durchführung der Kenntnisprüfungen vom Ministerium übertragen bekommen und nimmt seitdem die Prüfungen im Apothekerhaus in Münster ab.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten. Hier finden Sie eine Auswahl an unterstützenden Maßnahmen:

  • Praktikum in der öffentlichen ApothekeNach der bestandenen Fachsprachenprüfung ist ein Praktikum in der öffentlichen Apotheke zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung empfehlenswert. Für die Durchführung des Praktikums wird eine befristete Berufserlaubnis benötigt, um als „Apotheker*in unter Aufsicht“ arbeiten zu können. Diese muss bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden.

    Während des Praktikums darf der/die ausländische Apotheker*in unter Aufsicht eines/r approbierten Apothekers*in pharmazeutische Tätigkeiten in der Apotheke ausüben. Inhaltlich kann sich an dem „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ der Bundesapothekerkammer orientiert werden.



Achtung: 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine pharmazeutischen Tätigkeiten als Apotheker*in wahrnehmen dürfen, wenn Sie nicht im Besitz einer Approbation oder einer Berufserlaubnis sind.

  • Teilnahme an den „Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum“ der AKWLDiese finden jeweils zwei Wochen im März (Teil 1) und im September (Teil 2) statt. Die Reihenfolge der Teile 1 und 2 ist frei wählbar. Die Teilnahme ist kostenlos und die Anmeldung erfolgt über den Veranstaltungskalender der AKWL (Suchbegriff PBU). Im Rahmen der Praxisbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden wichtige Inhalte zu den Prüfungsfächern „Pharmazeutische Praxis“ und „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ vermittelt.
  • LiteraturEine Auswahl an Literatur, die zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung dient, finden Sie hier zum Download.
  • Crash-Kurs der AKWL für ausländische Apotheker*innen zur Vorbereitung auf die KenntnisprüfungIn diesem in der Regel zweitägigen Kurs werden wichtige Inhalte zu den Prüfungsfächern „Pharmazeutische Praxis“ und „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ wiederholt. Die Termine finden Sie im Veranstaltungskalender der AKWL. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos und die Anmeldung erfolgt ebenfalls über den Veranstaltungskalender.
  • Fortbildungsveranstaltungen der AKWLApotheker*innen unter Aufsicht können von dem breiten Fortbildungsangebot der AKWL profitieren! Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen trägt dazu bei, das Wissen zu speziellen Themen zu aktualisieren bzw. zu vertiefen. Empfehlenswert sind beispielsweise die Rezepturworkshops, um die Tätigkeiten in der Rezeptur der öffentlichen Apotheke zu (kennen) zu lernen.
    Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen der AKWL ist für „Apotheker*innen unter Aufsicht“ kostenfrei.
    Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über den Veranstaltungskalender der AKWL.
  • Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A – Z)
    Auf der Homepage der AKWL im internen Bereich, finden Sie auf der Seite „Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A – Z)“ viele Inhalte, welche für die Vorbereitung auf das Prüfungsfach „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ hilfreich sind. Zu dieser Seite haben Sie Zugang, sofern Sie die Berufserlaubnis als Apotheker*in unter Aufsicht besitzen. Link:Login Kammermitglieder – Pharmazeutische Praxis: Viel gefragt (A-Z) (akwl.de) .

     

  • Stellenmarkt der AKWL
    Es lohnt sich ein Blick in den Stellenmarkt auf der Homepage der AKWL, um eine geeignete Apotheke für die befristete Tätigkeit als „Apotheker*in unter Aufsicht“ zu finden.

Ist der/die Prüfungskandidat*in prüfungsbereit, stellt er/sie bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Kenntnisprüfung. Die Bezirksregierung Münster erteilt die Zulassung zur Prüfung und meldet die Daten der AKWL. Die AKWL kontaktiert den Prüfling und stimmt mit ihm den Prüfungstermin ab.

Es werden ca. zwei Prüfungstage pro Monat angeboten.
Ca. 8 Wochen vor der Prüfung erhält der/die Prüfungskandidat*in den Gebührenbescheid von der AKWL. Wenn die Prüfungsgebühr fristgerecht bezahlt ist, erhält der Prüfling spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin die verbindliche Ladung zur Prüfung.

 Termine 2025:

02.12.2025

18.12.2025

Termine 2026:

22. Januar 2026

26. Januar 2026

10. Februar 2026

18. Februar 2026

26. Februar 2026

18. März 2026

24. März 2026

15. April 2026

27. April 2026

28. April 2026

6. Mai 2026

19. Mai 2026

28. Mai 2026

9. Juni 2026

10. Juni 2026

29. Juni 2026

Die Gebühr für die Kenntnisprüfung beträgt 710 Euro (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe). Der Gebührenbescheid wird von der AKWL verschickt. Die Gebühr ist im Vorfeld der Kenntnisprüfung, bis spätestens zu dem im Gebührenbescheid genannten Datum, zu entrichten.

Nach Eingang der vollständigen Prüfungsgebühr wird der Prüfling zur Kenntnisprüfung zugelassen und erhält spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin die Ladung zur Prüfung.

Achtung:
 Wenn ein/e Prüfungskandidat*in nach form- und fristgerechter Ladung den Prüfungstermin verlegt oder absagt, wird eine Gebühr von 155 Euro fällig (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe).

Die Kenntnisprüfung findet grundsätzlich im Apothekerhaus in Münster statt. Sie erstreckt sich auf die Fächer „Pharmazeutische Praxis“ und „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“. Ggf. wird ein zusätzliches Fach geprüft (z. B. „Klinische Pharmazie“), wenn die Bezirksregierung Münster Defizite im Rahmen des Studiums festgestellt hat.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündliche Prüfung. Sie dauert mindestens 30 Minuten und höchstens 60 Minuten. Sie wird von einer dreiköpfigen Prüfungskommission abgenommen.

Die Kenntnisprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prüfungskommission in der Gesamtbetrachtung die Leistungen in den geprüften Fächern als bestanden bewertet.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission teilt dem Prüfling im Anschluss an die Prüfung das Prüfungsergebnis mündlich mit.

Wird die Kenntnisprüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.

Die ausländischen Apotheker*innen stellen bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Approbation. Die Apothekerkammer übermittelt der Bezirksregierung Münster das Ergebnis der Kenntnisprüfung.

In der Regel meldet sich die Bezirksregierung Münster ca. 14 Tage nach bestandener Kenntnisprüfung beim Prüfling. Wenn alles Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen, erteilt die Bezirksregierung Münster die Approbation als Apotheker*in.