Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres danken wir den Ausbilderinnen und Ausbildern in den über 520 Ausbildungsapotheken für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit und machen nachfolgend auf unser Ausbildungspaket aufmerksam.
Hier können Sie den PKA-Berufsausbildungsvertrag herunterladen.
Bitte füllen Sie den Ausbildungsvertrag am PC aus und drucken ihn aus. Nach Unterzeichnung übersenden Sie uns bitte ein Exemplar sowie den zweiseitigen „Antrag auf Eintragung“ zu.
Hier können Sie sich den PKA-Umschulungsvertrag herunterladen.
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Apotheken, die sich in der beruflichen Ausbildung des Fachkräftenachwuchses engagieren und PKA-Auszubildende, PTA-Praktikant:innen bzw. Pharmazieprakitkant:innen beschäftigen, können das jetzt auch werbewirksam zeigen:
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat ein Logo für Ausbildungsapotheken geschaffen, das Sie in Ihren Geschäftsbriefen, als Aufkleber an der Eingangstür oder auf der Apothekenwebsite bzw. im elektronischen Apothekenschild auf der Kammerhomepage eingebunden werden kann.
Darüber hinaus können Sie als ausbildende Apotheke eine Ausbildungsurkunde kostenlos beantragen, sofern Sie PKA-Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz beschäftigen.
Ziel dieser Aktion ist es, die Anstrengungen der Ausbildungsapotheken in der Öffentlichkeit noch stärker zu honorieren. Durch die Ausbildung von PKA und PTA sowie Pharmaziepraktikanten wird die gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen und ein wesentlicher Beitrag zur Nachwuchssicherung geleistet.
Das Berichtsheft ist als Ausbildungsnachweis über die praktische und schulische Berufsausbildung von der/dem Auszubildenden zu führen.
Das Berichtsheft soll schwerpunktmäßig für jeden Monat wiedergeben, was im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt wurde. Zu berücksichtigen ist hierbei der „Individuelle Ausbildungsplan“.
Eine ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist später eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Eine Überprüfung der Inhalte sowie der Sorgfältigkeit wird durch die/den jeweiligen Fachkundelehrer/in überprüft. Außerdem ist das Berichtsheft regelmäßig dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin zur Kontrolle und Unterzeichnung vorzulegen.
Hierzu können Sie sich die „Hinweise zum Führen des Berichtsheftes“ sowie die entsprechenden Vorlagen herunterladen.
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